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   OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22   

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OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22 (https://dejure.org/2022,20703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2022 - 5 B 228/22 (https://dejure.org/2022,20703)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2022 - 5 B 228/22 (https://dejure.org/2022,20703)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SächsVersG § 15 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 3; GG Art. 8
    Versammlungsrecht; Straßentheater; Pranger

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Habeck-Prozess": Straßentheaterstück bleibt verboten

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Verbot des Straßentheaters »Habecks Prozess« bleibt bestehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Maßgeblich sind dabei stets die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 64).

    Wichtige Abwägungselemente sind unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, evtl. Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit evtl. verhinderter Anliegen, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64, m. w. N.).

  • BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09

    Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Dabei kollidierende Grundrechtspositionen sind hierfür in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz so in Ausgleich zu bringen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Eine die Menschenwürde beeinträchtigende Schmähung ist gegeben, wenn eine Äußerung keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr im Grunde nur um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Person als solcher geht, wenn z. B. Äußerungen allein auf die persönliche Kränkung zielen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Beschl. v. 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38; SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9).5 Nach Art. 8 Abs. 2 GG kann dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
  • OVG Sachsen, 11.12.2020 - 6 B 432/20

    Versammlungsverbot; Infektionsgefahr bei Versammlungen unter freiem Himmel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Vom Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters ist grundsätzlich die Entscheidung über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung umfasst (BVerfG, Beschl. v. 5. September 2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 38; SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 6 B 432/20 -, juris Rn. 9).5 Nach Art. 8 Abs. 2 GG kann dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
  • VG Dresden, 12.08.2022 - 6 L 605/22

    Verbot bestätigt: Fiktiver Prozess gegen Habeck verboten

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.08.2022 - 5 B 228/22
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 12. August 2022 - 6 L 605/22 - wird zurückgewiesen.
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